Mietbedingungen
Mietbedingungen & Leihvertrag
Vertragsparteien
Als „Vermieter" bezeichnet: Hochzeitsrolle, Wien, Österreich (hochzeitsrolle@gmail.com)
Als „Mieter" bezeichnet: Sie als Kunde/Kundin, der/die Leistungen bei Hochzeitsrolle bucht.
Vermieter und Mieter werden gemeinsam als „Vertragsparteien" bezeichnet. Dieser Gerätemietvertrag („Vertrag") wird durch Unterzeichnung, elektronische Unterzeichnung oder durch den Kauf von Leistungen wirksam. Mit der Buchung erklärt der Mieter sein Einverständnis mit diesen Bedingungen, unabhängig davon, ob er sie gelesen hat. Der Vermieter behält sich das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit zu ändern. Änderungen werden mit Veröffentlichung auf der Website sofort wirksam.
Zweck des Vertrages
Der Mieter beauftragt den Vermieter mit der Bereitstellung eines Videokamera-Verleihs im Zusammenhang mit dem Hochzeitswochenende des Mieters, wie in diesem Vertrag beschrieben. Alle physischen Produkte, die der Vermieter dem Mieter zur Verfügung stellt, werden als „Ausrüstung" bezeichnet.
Leistungen und Mietbedingungen
1. Leistungen
Die vom Vermieter erbrachten Leistungen sind die im Angebot/Buchungsauftrag/der Rechnung genannten Leistungen.
2. Mietgegenstand
Der Vermieter vermietet dem Mieter die im Bestellüberblick der jeweiligen Rechnung aufgeführte Videokameraausrüstung („Ausrüstung"). Der Vermieter behält sich das Recht vor, eine Vermietung nach eigenem Ermessen abzulehnen. Lehnt der Vermieter ab, erhält der Mieter eine vollständige Rückerstattung.
3. Mietszeitraum (5 Tage)
Der Mietvertrag beginnt mit dem ersten Zustellversuch des Paketdienstleisters und endet 48 Stunden nach dem Hochzeitsdatum. Die Gesamtmietdauer beträgt 5 Tage. Beispiel: Bei einer Hochzeit am Samstag wird die Kamera am Donnerstag geliefert und muss bis Montag zurückgesendet werden.
Der Vermieter stellt sicher, dass die Ausrüstung spätestens 2 Tage (48 Stunden) vor dem Hochzeitsdatum beim Mieter ankommt. In der Regel wird die Kamera 2 Werktage vor dem gewünschten Ankunftstag versandt, um eine pünktliche Lieferung per UPS sicherzustellen.
Die Ausrüstung muss mit dem beiliegenden UPS-Rücksendeetikett innerhalb von 48 Stunden nach dem Hochzeitsdatum an einer UPS-Abgabestelle aufgegeben werden. Wird ein eigenes Versandetikett verwendet und die Ausrüstung nicht rechtzeitig zurückgesendet, behält sich der Vermieter das Recht vor, zusätzliche Gebühren für die verlängerte Mietdauer zu berechnen. Der Mieter stimmt zu, dass der Vermieter ihn per E-Mail, Telefon oder WhatsApp bezüglich des Mietverhältnisses kontaktieren darf.
4. Zahlung
Die Miete ist vollständig im Voraus zu entrichten, bevor die Bestellung versendet wird.
5. Nutzung
Der Mieter hat die Ausrüstung sorgfältig, sicher und sachgemäß zu verwenden und alle geltenden österreichischen und europäischen Gesetze sowie Vorschriften einzuhalten, die die Nutzung der Ausrüstung betreffen, einschließlich der Anweisungen und Sicherheitshinweise des Herstellers.
6. Gewährleistung
Der Vermieter erklärt und gewährleistet: (1) Die Ausrüstung ist nach bestem Wissen frei von bekannten Mängeln und zum Mietbeginn funktionsfähig; (2) Der Vermieter ist für die routinemäßige Wartung vor dem Verleih verantwortlich; (3) Der Vermieter ist berechtigt, die Ausrüstung zu vermieten.
Der Mieter erklärt: (a) Abgesehen von den oben genannten Gewährleistungen wird die Ausrüstung ohne jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Garantie vermietet; (b) Der Vermieter haftet nicht für Produktionsausfälle, Gewinnverluste, indirekte oder Folgeschäden; (c) Der Mieter ist für alle Kosten verantwortlich, die durch unsachgemäße Nutzung, Besitz oder Nichtherausgabe der Ausrüstung entstehen. Die maximale Haftung des Vermieters ist stets auf den vom Mieter gezahlten Mietpreis begrenzt.
Lieferung & Rücksendung
7. Lieferung
Der Vermieter stellt sicher, dass die Ausrüstung spätestens 2 Tage (48 Stunden) vor dem Hochzeitsdatum beim Mieter eintrifft, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde oder eine vom Vermieter nicht zu vertretende Lieferverzögerung vorliegt. Wir empfehlen, als Startdatum 2 Tage vor der Hochzeit zu wählen — bei einer Samstags-Hochzeit also den Donnerstag.
8. Schnitt & Postproduktion
Der Vermieter stellt sicher, dass der fertige Hochzeitsfilm innerhalb von 8 Wochen nach dem Veranstaltungsdatum geliefert wird, und wird sich um eine frühere Lieferung bemühen. Die Rohdaten werden gesondert als Download zur Verfügung gestellt.
9. Versand
Der Vermieter versendet nicht an Feiertagen. Lieferdaten können nicht garantiert werden, da sie außerhalb des Einflussbereichs des Vermieters liegen. Etwaige Schätzungen sind unverbindlich. Der Mieter wird gebeten, rechtzeitig zu bestellen. Der Mieter ist verpflichtet, den Versandbeleg der Rücksendung bis zur Empfangsbestätigung durch den Vermieter aufzubewahren.
10. Mindestalter
Aufgrund des Wertes der Ausrüstung vermietet der Vermieter nicht an Personen unter 18 Jahren. Der Mieter stimmt zu, keine Person unter 18 Jahren die Ausrüstung entgegennehmen oder zurückgeben zu lassen.
11. Rückgabe
Der Mietvertrag endet 48 Stunden nach dem Hochzeitsdatum. Bei Ablauf oder vorzeitiger Beendigung ist die Ausrüstung in einwandfreiem Zustand, auf Kosten des Vermieters, per UPS an den Vermieter zurückzusenden. Der Mieter trägt die Verantwortung für ordnungsgemäße Verpackung mit den mitgelieferten Materialien. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Ausrüstung nach der Rücksendung innerhalb einer angemessenen Frist zu prüfen. Beispiel: Bei einer Samstags-Hochzeit muss die Kamera bis spätestens Montag bei einer UPS-Stelle abgegeben werden.
12. Gebrauchte Ausrüstung
Der Mieter erkennt an, dass die Ausrüstung gebraucht sein und kosmetische Gebrauchsspuren aufweisen kann. Der Vermieter garantiert, dass die Ausrüstung bei Übergabe ordnungsgemäß funktioniert.
Kosten, Gebühren & Zahlung
13. Preis
Der Preis ergibt sich aus dem Angebot/Buchungsauftrag/der Rechnung. Die Servicepauschale beträgt 100 % des Bestellwertes zum Zeitpunkt der Buchung und ist nicht erstattungsfähig, unabhängig von der gewählten Zahlungsmethode. Der Mieter erkennt an, dass diese Gebühr den Vermieter für die Reservierung des Termins und die Absage anderer Buchungen angemessen entschädigt.
14. Erstattungen & Videogarantie
Der Mieter hat Anspruch auf vollständige Rückerstattung, wenn die Voraussetzungen der Hochzeitsrolle-Videogarantie erfüllt sind.
Die Videogarantie gilt in drei Fällen: (1) Nachweislicher Defekt der gemieteten Kamera; dies gilt nicht für Bedienungsfehler oder externe Faktoren. (2) Der Mieter konnte trotz korrekter Bedienung keine Aufnahmen machen. (3) Das Paket ging auf dem Postweg verloren und der Mieter konnte trotz Einhaltung aller Anweisungen kein Videomaterial erhalten.
Kein Erstattungsanspruch besteht bei: (1) Nichtherausgabe der Ausrüstung durch den Mieter. (2) Stornierung. (3) Nichtbeachten der Einrichtungsanweisungen. (4) Bedienungsfehlern oder Beschädigungen, einschließlich: a) Ausrüstung nicht für das gebuchte Event genutzt, b) Ausrüstung nicht eingeschaltet, c) Beschädigung oder Verlust während des Mietverhältnisses, d) Akkus nicht korrekt geladen oder falsche Speicherkarten verwendet, e) externe Faktoren wie Umweltschäden oder elektrische Störungen.
15. Steuern
Der Mieter ist für die ordnungsgemäße Entrichtung aller anwendbaren Steuern und Abgaben verantwortlich, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Ausrüstung anfallen, sofern diese nicht bereits in der Rechnung ausgewiesen sind.
16. Verzug
Bei Zahlungsverzug oder Verstoß gegen diesen Vertrag ist der Vermieter berechtigt: a) hinterlegte Zahlungsmittel zu belasten; b) ausstehende Beträge gerichtlich einzufordern; c) die Ausrüstung zurückzufordern; d) diesen Vertrag zu kündigen; e) alle weiteren gesetzlich zulässigen Rechtsmittel in Anspruch zu nehmen.
Eigentum & Urheberrecht
17. Eigentum an der Ausrüstung
Die Ausrüstung ist und bleibt zu jeder Zeit das alleinige Eigentum des Vermieters. Der Mieter erwirbt keinerlei Eigentumsrechte an der Ausrüstung.
18. Urheberrecht am Hochzeitsfilm
Der Vermieter ist Inhaber aller Urheberrechte an den im Rahmen dieses Vertrages erstellten Werke. Der Vermieter räumt dem Mieter eine nicht-exklusive Lizenz zur privaten Nutzung ein, sofern der Mieter bei jeder Veröffentlichung auf den Vermieter hinweist. Die private Nutzung umfasst insbesondere die Verwendung in sozialen Medien sowie auf der eigenen Website des Mieters.
Haftung & Schäden
19. Haftungsfreistellung
Der Mieter stellt den Vermieter von allen Ansprüchen, Klagen, Kosten, Schäden und Verbindlichkeiten frei, die aus der Nutzung, dem Besitz, dem Transport oder der Nichtherausgabe der Ausrüstung resultieren.
20. Maximaler Schadensersatz
Die maximale Haftung des Vermieters gegenüber dem Mieter ist in jedem Fall auf den vom Mieter gezahlten Gesamtbetrag begrenzt.
21. Nicht funktionsfähige Ausrüstung
Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter nach Erhalt der Ausrüstung unverzüglich über etwaige Fehlfunktionen zu informieren. Der Mieter darf keine eigenmächtigen Reparaturversuche unternehmen. Der Vermieter wird die defekte Ausrüstung ersetzen oder eine vollständige Rückerstattung der Mietgebühr gewähren.
22. Verlust & Schaden
Der Mieter trägt das vollständige Risiko für Verlust oder Beschädigung der Ausrüstung während des Mietverhältnisses. Bei Beschädigung ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter die tatsächlichen Reparaturkosten (bis zu €700) in Rechnung zu stellen. Bei Totalschaden oder Verlust ist der volle Wiederbeschaffungswert zu erstatten. Zurückgegebene Ausrüstung muss sauber sein; andernfalls kann eine Reinigungsgebühr erhoben werden.
23. Reparaturen durch den Mieter
Der Mieter ist nicht berechtigt, Reparaturen oder physische Veränderungen an der Ausrüstung vorzunehmen.
Stornierung, Umbuchung & Ausfall
24. Stornierung durch den Mieter
Möchte der Mieter stornieren oder umbuchen, hat er den Vermieter schnellstmöglich zu informieren. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, den Termin anderweitig zu vergeben, und hat keinen Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Beträge, es sei denn, die Parteien vereinbaren schriftlich etwas anderes.
25. Ausfall durch den Vermieter
Kann der Vermieter seine Leistungen nicht erbringen, wird er: (a) den Mieter unverzüglich informieren; (b) versuchen, einen geeigneten Ersatz zu finden; (c) bei Nichteinigung eine anteilige Rückerstattung leisten; (d) den Mieter von allen weiteren Zahlungsverpflichtungen entbinden.
Allgemeine Bestimmungen
26. Gesamter Vertrag
Dieser Vertrag enthält die gesamte Vereinbarung der Parteien und ersetzt alle früheren mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen.
27. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt.
28. Änderungen
Änderungen dieses Vertrages bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien.
29. Höhere Gewalt
Der Vermieter haftet nicht für die Nichterfüllung von Verpflichtungen infolge von Streiks, höherer Gewalt, Pandemien, Naturkatastrophen oder anderen Ereignissen außerhalb seiner Kontrolle.
30. Anwendbares Recht & Gerichtsstand
Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht. Gerichtsstand ist Wien, Österreich.
31. Datenschutz (DSGVO)
Der Vermieter verarbeitet personenbezogene Daten des Mieters ausschließlich zur Durchführung des Mietverhältnisses und im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, außer soweit für die Vertragserfüllung erforderlich (z. B. UPS für den Versand). Der Mieter hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung seiner Daten. Anfragen: hochzeitsrolle@gmail.com